Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Umwelt, beabsichtigt in den Jahren 2023 und 2024 die Erfassung bzw. Aktualisierung der Biotoptypen- und Lebensraumtypen-kartierung außerhalb der FFH-Gebiete im Naturpark Märkische Schweiz
Die Kartierung dient dem Monitoring von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschütz-ten Biotopen sowie der Aktualisierung des Biotopkatasters des Landes Brandenburg und ist da-mit Grundlage für die Umsetzung der Europäischen FFH-Richtlinie und des gesetzlichen Bio-topschutzes im Land Brandenburg § 30 BNatSchG und § 18 BbgNatSchAG. Außerdem gilt die Verordnung zu den gesetzlich geschützten Biotopen (Biotopschutzverordnung) vom 7. August 2006. Es ist gesetzliche Landesaufgabe des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg, ein "Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope" zu führen.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.
Terrestrischen Biotopkartierung der in den vorgegebenen Geometrien bereits gekennzeichneten Verdachtsbiotope in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet unter Verwendung der bisher vorliegenden Kartierungsergebnisse.