Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie müssen zur bestmöglichen Sicherstellung des Infektionsschutzes an den Schulen besondere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Außerhalb des Unterrichts sind daher alle Anwärter und Anwärterinnen angehalten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese muss zur Vermeidung von Infektionen regelmäßig gereinigt werden. Hierfür vergibt die Landesfinanzschule Bayern einen Dienstleistungsauftrag.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie müssen zur bestmöglichen Sicherstellung des Infektionsschutzes an den Schulen besondere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Außerhalb des Unterrichts sind daher alle Anwärter und Anwärterinnen angehalten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese muss zur Vermeidung von Infektionen regelmäßig gereinigt werden. Daher wurde ein Dienstleistungsauftrag vergeben, bei dem der Auftragnehmer die Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort abholen, reinigen und nach der Reinigung entsprechend verpackt wieder an die Landesfinanzschule Bayern zurückbringen muss.