Im Zuge der Erweiterung für die Ganztagsbetreuung und der Flächen für die Grundschule, soll an das bestehende zweigeschossige Mehrzweckgebäude angebaut werden. Dabei könnte es sich um einen dreigeschossigen Erweiterungsbau handeln. Die beigefügten Entwürfe sind unverbindlich und nur als Raumkonzept zu verstehen. Die Kubatur wurde aufgrund des nicht vorhandenen Bebauungsplans bereits mit dem Bauamt vorabgestimmt und stellt in der Höhe die maximale Ausdehnung dar. Die nachfolgend beschriebene Raumaufteilung ist ein unverbindlicher Vorschlag des Wetteraukreises. Bei Änderungen sind die Standards des Wetteraukreises zum wirtschaftlichen Bauen, das Raumprogramm für Grundschulen und der beschriebene Raumbedarf zu beachten. Das Standardhandbuch stellt lediglich eine Leitlinie dar, deren Anwendung im Einzelfall vorher schriftlich mit der zuständigen Projektleitung im laufenden Projekt abzustimmen ist.
Nähere Informationen sind der Anlage1 Objektbeschreibung sowie den Anlagen 28-33 zu entnehmen.
Projektziel: Ziel des Anbaus ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (besondere Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Hierfür sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:
- Architektenleistungen für Gebäude gem. Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume (hier: Gebäude), nach §§ 33 ff. HOAI 2013.
- Leistungen für Brandschutz nach dem AHO-Heft Nr. 17 (Stand 2015). Es ist geplant, die Leistung stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A) sowie nach Klärung aller baurechtlichen Belange (spätestens 2 Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung), die der Leistungsphasen 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der als Anlage 08 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Projektziel: Ziel des Anbaus ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (besondere Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Hierfür sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:
— Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung, nach §§ 49 ff. HOAI 2013.
— Beratungsleistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2013: Beratungsleistung, Ziffer 1.2 Bauphysik für 1.2.3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie 1.2.4 Bauakustik / Schallschutz. Es ist geplant, die Leistung stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A) sowie nach Klärung aller baurechtlichen Belange (spätestens 2 Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung), die der Leistungsphasen 5-6 bzw. 8 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der als Anlage 13 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Projektziel: Ziel des Anbaus ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (besondere Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Hierfür sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:
— Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 410, 420, 430 und 480 inkl. der jeweils dazugehörigen KG 550 gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach §§ 53 ff. HOAI 2013. Es ist geplant, die Leistung stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A) sowie nach Klärung aller baurechtlichen Belange (spätestens 2 Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung), die der Leistungsphasen 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der als Anlage 18 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Projektziel: Ziel des Anbaus ist in qualitativer Hinsicht, ein ökologisches Gebäude zu errichten, das unter anderem auch bei der zunehmenden Sommerhitze ohne Installation einer Klimaanlage eine angenehme Lernatmosphäre bietet. Weiterhin sollen die Bewirtschaftungskosten insbesondere mit den Kostentreibern Reinigung, Hausmeisterdienste, Wärme, Strom, Instandhaltung (besondere Vandalismusschäden durch Schulbetrieb) und Wartung über den Lebenszyklus des Gebäudes (Errichtungsphase, Nutzungsphase: 50 Jahre, Verwertungsphase) verringert bzw. auf das Notwendigste minimiert werden. Bei der Planung und Ausführung des Projekts ist stets die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Hierfür sind folgende Planungsleistungen zu erbringen:
— Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 440, 450 und 460 inkl. der jeweils dazugehörigen KG 550 gem. Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, nach §§ 53 ff. HOAI 2013. Es ist geplant, die Leistung stufenweise zu beauftragen. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A) sowie nach Klärung aller baurechtlichen Belange (spätestens 2 Monate nach dem Erhalt der Baugenehmigung), die der Leistungsphasen 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufe B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte der als Anlage 23 beigefügten Leistungsbeschreibung.