Rahmenvertrag über Qualifizierungsmaßnahmen für Regierungsbeschäftigte in der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.
In der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit einer beruflichen Fortentwicklung in den büro- und verwaltungstechnischen Bereich der Finanzämter (z. B. Geschäftsstelle, Erhebungsstelle, Grundstücksstelle) für Beschäftigte, welche bisher nicht in diesem Bereich tätig sind. Nach den aufgestellten Anforderungen an die Grundqualifikation der Beschäftigten für Tätigkeiten in diesem Bereich, ist grds. eine kaufmännische Berufsausbildung Voraussetzung für den Einsatz.
Beschäftigte, die im Bereich Büroservice und Hausmeisterdienst eingestellt wurden und eingesetzt sind, verfügen häufig über eine eher handwerklich geprägte Berufsausbildung. Die Tätigkeiten im Büroservice bestehen im Wesentlich aus dem Öffnen und Verteilen der eingehenden Post, Bearbeitung und Fertigstellung der Ausgangspost. Zudem erfolgt bei Bedarf ein Einsatz im Pfortendienst, der Telefonzentrale und Materialverwaltung.
Für diese Beschäftigten soll ein alternativer Zugang zur vorgenannten Fortentwicklung durch eine individuell zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden, damit eine berufliche Fortentwicklung trotz der fehlenden kaufmännischen Berufsausbildung innerhalb der Finanzamtes ermöglicht wird. Mit der ausgeschriebenen Qualifizierungsmaßnahme soll durch den Auftragnehmer (AN) ein Einblick in Büro-/Verwaltungstätigkeiten verschafft werden und grobe Inhalte einer kfm. Berufsausbildung vermittelt werden. Die Qualifizierungsmaßnahme soll inkl. Unterbringung der Teilnehmer in Räumlichkeiten des AN durchgeführt werden
Die sich ggf. anschließende Weiterbildungsmaßnahme zur Fortentwicklung in den büro- und verwaltungstechnischen Bereich der Finanzämter ist jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.