Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Verkehrsleistungen im Landkreis Landsberg mit Anruf-Sammeltaxis für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren auf insgesamt 18 Linien als Gesamtleistung.
Als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, vergibt der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.04.2023 eine öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personenbedarfsverkehr gemäß §§ 42, 44 PBefG mit mit Anruf-Sammeltaxis als Gesamtleistung für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren. Gegenstand der Leistungen ist die Bedienung von insgesamt 18 Linien. Die einzelnen Linien mit den zu bedienenden Einstiegs- und Ausstiegshalten sowie die Fahrpläne sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.