Der Auftrag umfasste den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Lastkraftwagen mit Dieselmotor für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages. Die Fahrzeuge sollen im Straßenunterhaltungs- und Winterdienst eingesetzt werden. Die Spezifikation resultiert aus den Anforderungen an den Winterdienst. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitereMonate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungenverlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung/-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Die Auslieferung erfolgt an dem im Angebot angegebenen Erfüllungsort in der Region Hannover.
Der erste Abruf von voraussichtlich bis zu 9 Fahrzeugen zu Los 1 sowie 1 Fahrzeug zu Los 3 erfolgt in diesem Jahr und sollte bis zum 30.11.2015 abgewickelt sein. Die Abnahmemengen der folgenden Jahre richten sich nach Höhe und Freigabe der Haushaltsmittel für die entsprechenden Haushaltsjahre und kann daher zudiesem Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt werden.