Lieferung, Installation und Wartung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen entsprechend der Leistungsbeschreibung
Die Lieferung, Installation und Schulung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen sowie die Inrechnungstellung (vollumfängliche schriftliche Forderungsaufstellung/ Abrechnung) müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen zwingend bis 22.12.2023 erfolgen.
Wartung entsprechend der Leistungsbeschreibung.