Gegenstand dieser Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die Aktivierung und berufliche Eingliederung der Teilnehmer. Die Inhalte können alle Aktivitäten der Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer umfassen, die auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung gerichtet sind.
Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus dem Rechtskreis SGB II. Es handelt sich hierbei um Menschen mit einer Behinderung, die grundsätzlich in der Lage sind, von ihren Voraussetzungen und ihrer Ausgangslage her mindestens eine betriebliche Erprobung bei Arbeitgebern zu absolvieren