Wartungsvertrag für Videoüberwachungssystem, EMA und B.I.S.
Wartungsvertrag, um Funktionsfähigkeit einer nutzerspezifischen Anlage mit speziellen Sicherheitsanforderungen zur Gewährleistung des Einbruchsschutzes bestehend aus Videoüberwachungssystem, Einbruchmeldeanlage (EMA) und einem flexiblen Gebäudemanagementsystem (Building Integration System B.I.S.) sicherzustellen