Leistungen zur Durchführung des Winterdienstes am Satndort Rossendorf
Der Winterdienst beinhaltet Sämtliche Verpflichtungen der Schnee- und Eisglättebekämpfung. Die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer erfolgt, neben den branchentypischen Standards, gemäß der Ortssatzung der Landeshauptstadt Dresden über die Anliegerpflicht für den Winterdienst auf öffentlichen Straßen in Dresden (6.29 Winterdienst-Anliegersatzung) vom 7. Dezember 2001 in ihrer gültigen Fassung, den Hinweisen zur Durchführung des Winterdienstes auf landeseigenen Grundstücken vom Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen sowie den Vorgaben des Auftraggebers und den weiteren der Ausschreibung beigefügten Unterlagen auf den nicht öffentlichen Flächen.