Gutachten Übertragungstechniken gemäß Leistungsbeschreibung
Das Gutachten soll feststellen, unter welchen Voraussetzungen unterschiedliche Übertra-gungstechniken die in der TKMV festgelegten Werte für die Download- und Upload-Bandbreite sowie die Latenz in welchem Maß erfüllen können. Dabei geht es insbesondere um eine Ana-lyse, inwieweit die in § 157 Absatz 2 TKG beschriebenen Telekommunikationsdienste "stets" technisch ermöglicht sowie eine nach § 2 Satz 2 und § 3 Satz 2 TKMV "regelmäßige" Verfüg-barkeit der Mindestanforderungen technisch erfüllt werden kann. Außerdem sollen optionale Beratungsleistungen im Umfang von bis zu 5 Personentagen beauftragt werden. Alle weiteren Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.