Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen. Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung Beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms. Voraussichtlich sind pro Kalenderjahr etwa 3 400 Tonnen ausgefaulter, entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstandgehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, zu entsorgen.
Der AG betreibt zur Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet eine öffentliche Entwässerungseinrichtung, die überwiegend häusliches Abwasser aufnimmt. Zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung gehört eine Kläranlage, die sich auf dem Betriebsgelände des Verbands, Am Schloßhölzl 25, 82319 Starnberg, befindet. Das in der Kläranlage anfallende Abwasser wird mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt.
In der biologischen Stufe wird eine vorgeschaltete Denitrifikation betrieben. Der anfallende Klärschlamm wird anaerob ausgefault. Bei der Abwasserbehandlung fallen jährlich etwa 3 400 Tonnen entwässerter Klärschlamm mit einem Trockenrückstand-Gehalt von 23 % bis 26 %, derzeit im Mittel von ca. 24,5 %, an. Dieser Klärschlamm ist in Einklang mit den rechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Der AN ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragslaufzeit den gesamten bei der Abwasserbehandlung in der Kläranlage des AG anfallenden Klärschlamm fachgerecht und rechtskonform mit LKW zu übernehmen, zu transportieren und zu entsorgen.
Dabei ist es dem AN überlassen, ob er den Klärschlamm durch Verbrennung beseitigt oder durch Herstellung eines Klärschlammgemischs oder -komposts verwertet. Ein anderer Entsorgungsweg kann nicht gewählt werden. Die Entsorgungspflicht des AN besteht unabhängig von der Menge und Zusammensetzung des zu entsorgenden Klärschlamms.