Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, Berechnung/Aktualisierung von Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gemäß EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie.
Im Auftrag der Bezirksregierung Köln sollen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2007/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL) [1] für den Eulenbach von 0 bis 7,2 km, den Stiefelsbach von 0 bis 1,2 km, den Wallbach von 0 bis7 km, den Tüttelbach von 0 bis 3,7 km, die Wässer von 0 bis 0,5 km, den Ersdorfer Bach von 0 bis 4 km, den Altendorfer Bach von 0 bis 4,1 km und den Swistbach von 17,2 bis 29,65 km erarbeitet werden.
Dazu sind für die Erstellung der Hochwassergefahrenkarten die Überflutungsflächen mindestens für ein Hochwasser niedriger Wahrscheinlichkeit (Szenario HQextrem), mittlerer Wahrscheinlichkeit (Szenario HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (Szenario HQhäufig, i.d.R. HQ10) zu ermitteln. Für die vorgenannten Szenarien sind zusätzlich die Wassertiefen, die Wasserspiegellagen und die Fließgeschwindigkeiten zu berechnen. Darüber hinaus sollen für die ermittelten Überflutungsflächen des hundertjährlichen Hochwassers Karten für das Beteiligungsverfahren zur formellen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie für die Veröffentlichung im Amtsblatt erstellt werden.
Im Rahmen der Erstellung der Hochwasserrisikokarten sind die Anzahl der potentiell betroffenen Einwohner, die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit im potentiell betroffenen Gebiet, die betroffenen IED -Anlagen und die potentiell betroffenen Schutzgebiete für die Szenarien zu ermitteln.