Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Sachbearbeitende Unterstützung bedeutet im Einzelnen:
- Prüfung der Schlussabrechnungen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit,
- Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen,
- Inhaltliche Prüfung, ob die Förder- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind (inkl. gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen und Bewertungen, z. B. Unternehmensverbünde),
- Ermittlung eines Liquiditätsengpasses oder Umsatzrückganges,
- Allgemeine Aussagen zur finanziellen und wirtchaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
- Prüfung, ob sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet,
- Prüfung beihilferechtlicher Angaben,
- Abgeben eines verbindlichen Votums an den Auftraggeber