Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2014 und 2020 im Rahmen von INTERREG B an 6 transnationalen Kooperationsprogrammen. Transnationale Projekte haben und werden auch in Zukunft in staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit zahlreiche innovative Lösungen für die Herausforderungen der räumlichen Entwicklung erarbeiten und umsetzen. Um die Ergebnisse der transnationalen Projekte, insbesondere die von besonderem Bundesinteresse, für die Akteure der Raumentwicklung auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf regionaler und kommunaler Ebene nutzbar zu machen und Synergieeffekte zu erzielen, bedarf es einer wirksamen adressatenbezogenen Fachöffentlichkeitsarbeit. Diese unterstützt den Wissenstransfer und verdeutlicht die Möglichkeiten und Ergebnisse transnationaler Zusammenarbeit. Mit dem Projekt wird die bisherige Kommunikations- und Fachöffentlichkeitsarbeit zur transnationalen Zusammenarbeit aufgegriffen und weiterentwickelt.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Transnationale Zusammenarbeit“ unterstützt und fördert das BMI europäische Projekte von besonderem Bundesinteresse und bindet diese in einen inhaltlich-strategischen Rahmen ein. Diese Projekte erhalten sowohl finanzielle als auch politische Unterstützung. Die Kooperationspartner werden beim Aufbringen der nationalen Kofinanzierung, bei der Qualifizierung der Projektanträge, der Entwicklung weiterer Projektbausteine, die nicht über die Interreg-Programme finanziert werden können, sowie einer wirkungsvollen Verbreitung der Ergebnisse unterstützt.
Das Vorhaben dient der Assistenz bei der Durchführung des Programms. Dazu gehören Durchführung und Weiterentwicklung des Auswahlverfahrens und der Auswahlkriterien, die qualifizierte Bewertung von Projektanträgen und die verwaltungsmäßige Umsetzung der bewilligten Projekte. Daneben sollen besonders förderungswürdige Vorhaben identifiziert und deren potenzielle Antragsteller qualifiziert und gezielt beraten werden.