Seit 2013 bietet der § 64b SGB V die Möglichkeit einer Weiterentwicklung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung mittels Modellvorhaben, die auf eine sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung ausgerichtet sind. Der gesetzliche Rahmen beinhaltet beispielsweise, dass Patienten nicht eigens eingeschrieben werden müssen, wie bei IV-Verträgen nötig. Zudem können sich alle Kassen beteiligen, Anbieter müssen nicht mehr aufwändig mit jeder Kasse einen eigenen IV-Vertrag verhandeln. Ein zentraler Unterschied zu den Vorläufer-Modellen ist die in § 65 SGB V festgeschriebene Verpflichtung zur Evaluation.
Gemeinsames Merkmal aller Modellprojekte ist dabei die Bildung eines Gesamtbudgets aus stationärem Krankenhausbudget und den Erlösen der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA), wobei sich die einzelnen Modelle hinsichtlich der Abfinanzierung des Budgets (unterjährige Abschlagszahlungen, Pflegesätze, Quartalspauschalen, PEPP) unterscheiden.
Die Ziele dieser innovativen Vergütungssysteme sind, einerseits das Leistungsgeschehen transparenter zu gestalten; andererseits sollen bisherige Fehlanreize verringert werden, sodass eine kosten-effektivere Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) erreicht wird.
Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
Ziele der Verträge sind:
(A) die Implementierung und Weiterentwicklung einer verbesserten Patientenversorgung durch eine sektorenübergreifende Behandlungsplanung und -durchführung,
(B) die Stärkung stationsersetzender Behandlungsmöglichkeiten mit konsekutiver verbesserter Anpassung der Dauer und Intensität der Behandlung an den konkreten Behandlungsbedarf betroffener Versicherter,
(C) eine kontinuierliche Behandlung und Stabilisierung der Patienten unter Berücksichtigung ihres sozialen und beruflichen Umfelds,
(D) die Erhöhung der Akzeptanz der patientenorientierten psychiatrischen, psychotherapeutischen und soziotherapeutischen Interventionen,
(E) die Herstellung von Leistungstransparenz,
(F) die Erreichung einer kosten-effektiveren Verwendung (Effizienz) der vorhandenen Mittel zur Versorgung der Versicherten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche).
Der Grad der Erreichung dieser Ziele und jeweilige Determinanten der Zielerreichung sollen wissenschaftlich untersucht werden. Dazu werden jeweils Hypothesen aufgestellt. Diese sollen anhand geeigneter Parameter überprüft werden.
Die Evaluation erfolgt anhand einer Analyse von Routinedaten (vielfach auch "Sekundärdaten" genannt) der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vorgesehen ist eine prospektive und retrospektive (für die bereits laufenden Modelle), sekundärdatenbasierte nicht-randomisierte Parallelgruppenstudie, die mit der vorausgegangenen Evaluation "EVA 64" vergleichbar ist .