Abholung und ordnungsgemäße Verwertung von Speiseabfällen aus öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen und Kindertageseinrichtungen sowie Heilpädagogischen Tagestätten in München, inkl. Bereitstellung von Müllgroßbehältern.
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen i. H. v. 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen i. H. v. 120 Litern und 240 Litern sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.
Von öffentlichen Schulen, städtischen Tagesheimen, Heilpädagogischen Tagesstätten und städtischen Kindertageseinrichtungen müssen Speiseabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Durch die Bereitstellung von abschließbaren Müllgroßbehältern (MGB) mit einem Fassungsvermögen i. H. v. 120 Litern und 240 Litern soll die Abholung, der Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste vom Auftragnehmer (AN) durch einen Behältertausch der befüllten MGB erfolgen. Alternativ kann der AN abschließbare MGB mit einem Fassungsvermögen i. H. v. 120 Litern und 240 Litern sowie entsprechende Hygienesäcke bereitstellen. Die darin befindlichen Speiseabfälle sind abzuholen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen.