Der Gebäudekomplex der 3-zügigen denkmalgeschützten GS Kestnerstraße besteht aus einem Schulgebäude BJ 1888, einer Turnhalle BJ 1886 und einer neueren 70er-jahre Sporthalle.
Die Grundschule soll zu einer inklusiven, barrierefreien 3 zügigen + 2 AUR Ganztagsschule ausgebaut werden.Zur Umsetzung der Maßnahme sind Umbau- und umfassende Sanierungsarbeiten in den historischen Bestandsgebäuden erforderlich. Die Barrierefreiheit & Inklusionsfreiheit in der gesamten Schule ist derzeit nicht gegeben. Die Vertikale Erschließung der Schule über einen Aufzug und sinnvoller interner Wegebeziehungen ist Bestandteil dieser Aufgabe. Der Schulbetrieb soll über die gesamte Bauzeit in den Standort „Gymnasium Sophienschule, Hannover“ ausgelagert werden.Die Planung und die Begleitung der Umsetzung der „bedarfsgerechten Herrichtung der Sophienschule für die Auslagerung der GS Kestner“ ist Bestandteil des Projektes.
Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 16, 1 Mio. EUR brutto geschätzt (KG 200 bis 700).
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude (LP 1-9) gem. HOAI 2013
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für die temporäre Auslagerung der GS Kestner in die Sophienschule ist die Beauftragung der anteiligen Leistungen der HOAI,
Für die bedarfsgerechte Herrichtung Sophienschule, als gesondert anzubietender Projektteil geplant.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3. genannten Zugang zur Verfügung.