Der jährliche Bedarf an Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 55 Mio. Blatt. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg zu feststehenden Bedingungen Papier abrufen können.