Special-purpose road passenger-transport services | Tenderlake

Special-purpose road passenger-transport services

Contract Value:
-
Notice Type:
Contract Notice
Published Date:
04 September 2018
Closing Date:
28 September 2018
Location(s):
DE300 Berlin (DE Germany/DEUTSCHLAND)
Description:
Beschaffung von Fahrleistungen im Ersatzverkehr (SEV) im Jahr 2019 für die U-Bahn und Straßenbahn

Erbringung von Fahrleistungen für den Ersatzverkehr, auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Omnibussen.

Dem Auftragnehmer werden zur Leistungserbringung komplette Umläufe übertragen. Die Umläufe beginnen und enden auf einem BVG-Betriebshof im Berliner Stadtgebiet. Die Erbringung der Fahrleistungen im beauftragten Umfang wird der Auftragnehmer eigenständig organisieren und durchführen.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 18 900,0 Betriebsstunden von Anfang Februar 2019 bis Ende November 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 18.900,0 Betriebsstunden von Anfang Februar 2019 bis Ende November 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 6.400,0 Betriebsstunden von Anfang Juli 2019 bis Ende Oktober 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 6.400,0 Betriebsstunden von Anfang Juli 2019 bis Ende Oktober 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 6.400,0 Betriebsstunden von Anfang Juli 2019 bis Ende Oktober 2019 Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 2.500,0 Betriebsstunden im Oktober 2019, Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 2.500,0 Betriebsstunden im Oktober 2019, Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.


Ersatzverkehrsleistung (SEV) 2.500,0 Betriebsstunden im Oktober 2019, Montag bis Sonntag inclusive Feiertage an unterschiedlichen Baumaßnahmen

Der AG ist der größte Nahverkehrsbetrieb Deutschland und vom Land Berlin mit der Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in Berlin beauftragt. Neben dem Betrieb der U-Bahn sowie der Straßenbahn, ist er zum Betrieb der Omnibuslinien verpflichtet.

Zusätzlich zu den zu erbringenden Fahrleistungen mit Omnibussen im planmäßigen Linienverkehr fallen in Folge von Baumaßnahmen an Verkehrsanlagen der U-Bahn oder der Straßenbahn immer wieder Ersatzverkehrsfahrleistungen mit Omnibussen an. Die Erbringung dieser Schienenersatzverkehrsleistungen wird teilweise an Dritte vergeben.

Der Vertrag beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2019, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.

Gegenstand ist die Erbringung von Schienenersatzverkehrsfahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Fahrzeugen des AG. Die Erbringung einzelner Fahrleistungen ruft der AG beim AN gesondert ab. Diese Fahrleistungen werden im Namen und im Auftrag des AG erbracht und sind gemäß Fahrplan und unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung definierten Leistungsmerkmale durchzuführen.

Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 46 PBefG sein.

Der AN darf nur Fahrer/innen einsetzen, die zuverlässig sind und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Sie müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, die eine ordnungsgemäße Betriebsdurchführung gewährleisten.

Das einzusetzende Personal ist dem AG rechtzeitig vor dem ersten Einsatz zu benennen und die Unterlagen unter folgenden Angaben zur Zustimmung vorzulegen:

— Name, Vorname

— Geburtsdatum

— Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnisklasse D

Jede Veränderung bzgl. der eingesetzten Fahrer/innen (Zugänge/Abgänge) ist unverzüglich anzuzeigen. Der AG kann den Einsatz einzelner Fahrer/innen jederzeit unter Angabe von Gründen ablehnen.

Der AG stellt dem AN die benötigten Fahrzeuge zur Leistungserbringung leihweise und entgeltfrei zur Verfügung. Diese Fahrzeuge befinden sich bei Übergabe in einem verkehrs- und betriebssicheren sowie ordnungsgemäßen und sauberen Zustand. Der AN darf die geliehenen Fahrzeuge ausschließlich zur Erbringung der nach diesen Vertragsbedingungen geschuldeten Leistung verwenden. Der AN bzw. die von ihm eingesetzten Fahrer/Innen sind verpflichtet vor, während und bei Beendigung ihrer Fahrdiensttätigkeit den Zustand der Fahrzeuge zu kontrollieren. Werden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, sind diese entsprechend der Anweisungen des Teil 4 der Leistungsbeschreibung zu melden.

Für die Leistungserbringung werden überwiegend Gelenkomnibusse zum Einsatz kommen. Der AG bietet den Fahrer/Innen des AN kostenlose Typenschulungen an. Die Teilnahme an diesen Schulungen wird seitens des AG nicht vergütet. Die Anzahl dieser Typenschulungen ist auf 3 Stck. je AN pro Jahr begrenzt. Werden weitere Schulungen benötigt, werden die entstehenden Kosten dem AN in Rechnung gestellt.

Ohne eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aus- und / oder Nachbildung (etwa bei einem Wechsel des Fahrzeugtyps) darf eine Fahrtätigkeit durch die Fahrer/innen des AN nicht erfolgen.

Die Vergütung der erbrachten Fahrleistungen erfolgt minutengenau auf Basis des Angebotes des AN. Mit dieser Vergütung sind sämtliche sachlichen und personellen Aufwendungen des AN abgegolten.

Vergütungsgrundlage ist die Betriebszeit je Umlaufplan, wobei die Betriebszeit jeweils auf einem Betriebshof beginnt und endet.

Der Anspruch auf Vergütung entfällt, soweit die Leistung nicht erbracht wird. Eine Leistung gilt als nicht erbracht, wenn eine Fahrt ausfällt oder zum Teil ausfällt.

Der AG ist Mitglied der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrsunternehmen (HDN) und der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen Allgemein (HDNA) VVaG. Der AG erhält zurzeit von der HDN für seinen Betrieb den Haftpflichtdeckungsschutz.

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The Buyer:
Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts
CPV Code(s):
60130000 - Special-purpose road passenger-transport services