Erdarbeiten 800 m3, Beläge jeweils mit Unterbau: Asphaltbelag 450 m2, Pflaster- und Plattenbeläge 3.800 m2; Rasen 3.100 m2, andere Vegetationsflächen 415 m2, Wassergebundene Wegedecke 180 m2, Mattenstegzaun 200 m mit 5 Toren; 27 Spielgeräte;
33 Hochstämme, 6 Sträucher, 3.400 Stauden; verschiedene Einbauten wie Sitzstufen, Bänke, Eingangspodeste, Fassadenrinnen, Abfallbehälter, Fahrradständer; eine Bewässerungsanlage für 33 Hochstämme
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E54384195 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Erdarbeiten 800 m3, Beläge jeweils mit Unterbau: Asphaltbelag 450 m2, Pflaster- und Plattenbeläge 3.800 m2; Rasen 3.100 m2, andere Vegetationsflächen 415 m2, Wassergebundene Wegedecke 180 m2, Mattenstegzaun 200 m mit 5 Toren; 27 Spielgeräte;
33 Hochstämme, 6 Sträucher, 3.400 Stauden; verschiedene Einbauten wie Sitzstufen, Bänke, Eingangspodeste, Fassadenrinnen, Abfallbehälter, Fahrradständer; eine Bewässerungsanlage für 33 Hochstämme
Ausführungszeit:
Ausführungsbeginn: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens
Ausführungsende: innerhalb von 303 Werktagen nach Ausführungsbeginn
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.