Die Hansestadt Rostock beabsichtigt ihr Rathaus um einen Funktionsbau, der sich unmittelbar an den bestehenden Komplex anschließt, zu erweitern. Im Vorfeld des Verfahrens fand ein städtebaulicher Wettbewerb statt, aus dem ein Quartiersblatt entwickelt wurde, welches Grundlage für einen Architektenwettbewerb ist, der gegenwärtig durchgeführt wird. Zur Beauftragung der weiteren Fachplanungen findet dieses Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV statt. Wobei die Einzellosvergabe ausdrücklich vorbehalten bleibt.
— Herstellung von einem Kompaktgebäude (Baufeld 4) und einem Anbau an den bestehenden Treppenturm (Baufeld 5), die über einen durchlaufbaren Bauteil miteinander verbunden sind – Unterbringung der Verwaltung im Kompaktgebäude;
— Unterbringung des Bürgerschaftssaals über 2 Ebenen im Anbau;
— Herstellung einer mindestens 1-geschossigen „Brücke“ als fußläufige Verbindung der beiden Neubauten und als Raum für normal Bürotätigkeiten – Herstellung einer Tiefgarage unter Baufeld 4;
— Herstellung einer öffentlichen WC-Anlage;
— Herstellung der Freianlagen;
— Herstellung der gebäudetechnischen Anlagen unter Berücksichtigung des aktuellen EnEV-Standards.
Erstellung der Tragwerksplanung.
Planung der Freianlagen und Ingenieurbauwerke.