Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für alle Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen inklusive der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Großraumfunk-streifenwagen (GFUSTW) in verschiedenen Ausführungen aus. Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) der Lose 1 - 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los 1 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los 2 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
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Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los 3 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
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Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los 4 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
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Es handelt sich um Fahrzeuge der Klasse M1 (gem. der Rili 2007/46/EG) aus dem Segment der Utilities (gem. Definition Kraftfahrtbundesamt), zur polizeilichen Sondernutzung auch auf unbefestigten Straßen, unter Berücksichtigung von mindestens sieben Sitzplätzen und ausreichender Zuladung (ZGG <3 500 kg). Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung — Technischer Teil (Teil B) zu Los 5 sowie den Leistungsbeschreibungen IuK „Motorola“ und „Sepura“ zu entnehmen.
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