Die atom- und strahlenschutzrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat Bedarf an Sachverständigentätigkeiten gemäß § 20 AtG für Prüftätigkeiten im Rahmen der atom- und strahlenschutzrechtlichen Aufsicht am Standort Brunsbüttel für das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA).
Die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Aufsicht über das LasmA umfassen organisatorische, administrative und technische Aspekte.
Für die Ausübung der o. g. Leistungen besteht das Erfordernis einer
— übergeordneten Projekttätigkeit,
— und einer vorgangsbezogenen Tätigkeit.
Für die übergeordnete Projekttätigkeit ist gegenüber dem Auftraggeber ein Projektleiter zu benennen. Dieser nimmt folgende Tätigkeiten war:
— Projektleitung, Terminverfolgung, Qualitätssicherung, Verfolgung von Stand von W&T, übergeordnete Aspekte zum Betriebsreglement usw.,
— Erstellung von Berichten der Sachverständigentätigkeit an den Auftraggeber (6-monatlich) und
— nimmt an Aufsichtsgesprächen teil und ist zentraler Ansprechpartner für die Beteiligten.
Bei den vorgangsbezogenen Tätigkeiten können organisatorische, administrative und technische Prüftätigkeiten anfallen.