Mit der Bekanntmachung vom 16.10.2020 wurde fälschlicherweise das Formular aus Anhang II für die normalen Vergabeverfahren verwendet und nicht das Formular aus Anhang IX für die Wettbewerbsbekanntmachung. Gleichwohl wurde in der Bekanntmachung vom 16.10.2020 unter den Nummern II.1.4) und II.2.4) der Planungswettbewerb erwähnt.
Das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Planungswettbewerb ist abgeschlossen. Das Verhandlungsverfahren wurde allein mit dem Wettbewerbssieger durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich eine Frist zum begründeten Widerruf des Vertrags bis zum 3.9.2021 vor.
Vergabe der Freiraumplanungsleistungen (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen) und Objektplanung Gebäude an den ersten Preisträger des Planungswettbewerbs Zukunftsgarten „RheinPark und Anbindung“. Die IGA gGmbH schließt mit wbp Landschaftsarchitekten einen Vertrag über die temporären Leistungen. Die Stadt Duisburg schließt mit wbp Landschaftsarchitekten einen Vertrag über die dauerhaft verbleibenden Leistungen. Die Stadt Duisburg schließt mit der Fa. Hille Tesch Architekten + Stadtplaner PartGmbB einen Vertrag über die Hochbauleistungen zum Wasserturm im RheinPark.