Lieferung zum Kauf von 3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen im Zuge eines einmaligen Auftrags, der nach ordnungsgemäßer Lieferung, Abnahme und Zahlung der 3 Kehrmaschinen abgeschlossen ist. Zuzüglich eines Nachtrags von 1 Stück identischer Kehrmaschine auf Basis der Bestimmungen des § 132 Abs. (2) Nr. 3 GWB nach dem technisch-wirtschaftlichen Totalschaden einer Maxi Kompaktkehrmaschine aus dem aktuellen Maschinenbestand nach der Angebotsöffnung am 27.04.2023
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
3 Stück neuen Maxi Kompaktkehrmaschinen mit einem zul. Gesamtgewicht von max. 11,5 t, zuzüglich 1 Stück weiterer, identischer Maschine als Nachtrag die unter anderem folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Zul. Gesamtgewicht max. 11,5 t (11.500 kg)
- Gesamtlänge ohne Besen max. 5.000 mm
- Gesamtbreite max. 2.100 mm (in Ruhestellung der Besen, ohne Spiegel)
- Dieselmotor mit Abgasnorm EURO 6 ober besser
- Geschwindigkeit im Fahrbetrieb min. 70 km/h
- Geschwindigkeit im Arbeits- / Kehrmodus min. 18 km/h
- Kehrgutbehälter mit einem tatsächlich nutzbaren Volumen von
min. 4,0 cbm
- Kehrbreite min. 3.100 mm
- Wasserrückgewinnungs- / Umlaufwasseranlage für ca. 1.000 Liter
- Rechtslenker
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Kehrmaschinen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.