Der Markt Eckental (Mittelfranken, rund 15 000 EW) plant derzeit den Neubau und nachgelagerten Abriss einer Kindertagesstätte im Ortsteil Brand (Träger: Katholische Kirche) mit 4 Gruppen (einmal Kinderkrippe, zweimal Kindergarten, einmal Kinderhort).
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms (direkte Abstimmung mit der Fachaufsicht), der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (optional, konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9. Nachgelagert ist der Abbruch des Bestandsgebäudes vom Architekten zu betreuen. Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9.
Der Markt Eckental (Mittelfranken, rund 15 000 EW) plant derzeit den Neubau und nachgelagerten Abriss (Rückbau) einer Kindertagesstätte im Ortsteil Brand (Träger: Katholische Kirche) mit 4 Gruppen (einmal Kinderkrippe, zweimal Kindergarten, einmal Kinderhort).
Die 4-gruppige Kindertagesstätte im Ortsteil Brand wird etwa je zur Hälfte auf den Flurnummern 366 und 366/7, Gemarkung Brand (Irisstraße 23), südlich des bisherigen Bestandsgebäudes errichtet. Der Altbestand, der durch einen Glasanbau (Zwischenbau) mit einer anderen Kita verbunden ist, wird nach Errichtung des Neubaus abgebrochen (zurückgebaut). Die Planung und Überwachung des Abbruchs (Rückbau) und die anschließende Instandsetzung (Erhaltung) des Zwischenbaus ist ebenfalls Gegenstand des Auftrags. Die Baufläche liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, dieser bedarf u. U. einer Änderung, was jedoch nicht Auftragsgegenstand ist. Die zur Bebauung zur Verfügung stehende Fläche wäre ausreichend, um das Gebäude eingeschossig zu errichten, was jedoch nicht zwingend ist. Eine Annäherung an den Passivhaus-Standard ist angestrebt. Die Gruppenräume mit ihren Nebenräumen sind dergestalt zu entwickeln, dass sie später auch anders genutzt werden können, z. B. aus einem Kinderhort wird später eine Kinderkrippe. Die konkrete Ausgestaltung, auch der Qualitäten, wird in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entwickelt werden. In jedem Falle muss jedoch der Kostenrichtwert des Auftraggebers (KG 200, KG 300, KG 400, KG 500 und KG 700 insgesamt maximal 3,1 Mio. EUR brutto) berücksichtigt werden. Diese Mittel sind aktuell im Haushalt für das Projekt berücksichtigt. Mit den Planungsleistungen ist nach Auftragserteilung Anfang Juni 2019 zu beginnen, der Bauantrag soll im August 2019 eingereicht werden. Baubeginn ist für März 2020 vorgesehen. Es ist beabsichtigt, öffentliche Fördermittel zu beantragen.
Die Technischen Anlagen in den Außenanlagen (z. B. Rigolen) werden vom Technikplaner bemessen, geplant und ausgeschrieben. Die notwendigen Erdarbeiten sind jedoch vom Objektplaner zu erbringen.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1) sowie die Besonderen Leistungen des Aufstellen eines Funktions- und Raumprogramms (direkte Abstimmung mit der Fachaufsicht), der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes (optional, konstruktive Auseinandersetzung mit dem Brandschutz, mit Einhaltung der Vorgaben der Bauordnung bereits in den Grundleistungen enthalten), der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Weiterhin werden stufenweise beauftragt die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen (§ 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI i. V. m. Anl. 11.1). Bereits vorhandene Spielgeräte sind auf ihre Weiterverwendbarkeit hin zu überprüfen und in die Planung einzubeziehen. Der auf der Fl.-Nr. 366/7 gelegene öffentliche Spielplatz ist ggf. in den nördlichen Teil der Fl.-Nr. 366 zu verlagern. Der künftige Vorplatz für die neu zu errichtende Kindertagesstätte und der bisherige Vorplatz der benachbarten Kindertagesstätte (westlich Fl.-Nr. 366/1) sollen als gemeinsam genutzter Vorplatz ausgestaltet werden. Die konkrete Ausgestaltung und Planung ist in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu entwickeln.