Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 420.000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Vergleichende Prüfung entfallen 350.000 EUR, Zahlung in fünf Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 70.000 EUR.
Die 235. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2022: Kleine Gemeinden" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinden für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich - Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Ferner wird der Auftragnehmer im Aufgabenfeld "öffentliche Spielplätze" die Rechtmäßigkeit und auf vergleichender Grundlage die Wirtschaftlichkeit und Sachgerechtheit der Verwaltung untersuchen. Dabei sind Aufwendungen für Instandhaltung und laufende Unterhaltung, Fördermittel, kommunale Regelungen ebenso wie Qualität und Ausstattung, Verkehrssicherung, (barrierefreie) Erreichbarkeit, Nutzungsintensität, Funktions- und Zustandskontrollen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und ggfs. der Gesamtabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen, die Gebührenkalkulation in einzelnen Gebührenhaushalten untersuchen und die Nachschau vornehmen. Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt. Prüfungsgegenstand: 18 Städte / Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 20 Städten/Gemeinden ausgewählt: Abtsteinach, Bad Karlshafen, Bromskirchen, Feldatal, Fischbachtal, Flörsbachtal, Gorxheimertal, Groß-Bieberau, Hammersbach, Hirzenhain, Kefenrod, Kiedrich, Lorch am Rhein, Malsfeld, Nüsttal, Ottrau, Rasdorf, Ringgau, Romrod, Schwarzenborn Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2017 bis 31.12.2021.