Der Auftraggeber beabsichtigt zur Entflechtung des Pausmühlenbachs umfangreiche Baumaßnahmen im öffentlichen Kanalnetz vorzunehmen.
Über einen größeren Abschnitt der Gewässer „Pausmühlenbach“ und „Schmalenbecke“ wird heute noch unbehandeltes Abwasser (Mischwasser) abgeleitet. Gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben müssen die Gewässer in diesem Abschnitt entflochten werden.
Nördlichster Punkt stellt die Levinstraße 102 dar, südlichster Punkt die Schloßstraße 226.
Die dazu erforderlichen Planungen des Auftraggebers gliedern sich in 4 Abschnitte. Die mit diesem Verfahren zur vergebenden Leistungen beziehen sich auf die Planung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung zu den Maßnahmen „Entflechtung Pausmühlenach 1.-3. BA“. Sie setzen sich aus Teilen der Leistungsphasen 2-8 HOAI (Grund- und Nebenleistungen) sowie sonstigen Projektsteuerungsmaßnahmen zusammen.
Für weitere Informationen sind insb. Ziff. II.2.4) sowie die Leistungsbeschreibung zu beachten.
Als wichtigste Baumaßnahme zur Erfüllung der wasserrechtlichen Vorgaben handelt es sich hierbei um die Entflechtung des oberhalb der Emscher liegenden Abwasser- und Bachsystems Pausmühlenbach. Die im weiteren Oberlauf des Pausmühlenbachs liegenden Einleitungen (RÜ Schloßstraße, RÜ Möllhoven / Gerschermannweg, RÜ Möllhoven, RÜ Düppenberg, RÜ Karl-Peters-Straße, RÜs Hülsmannstraße, RÜs Gerscheder Straße, RÜ Donnerstraße) werden im Zuge der Maßnahmen geschlossen, die Bestandteil dieses Vorgangs sind.
Das Projekt umfasst die Errichtung eines Kanalsystems bis zur Größe DN2800 bei bis zu 25 m Tiefe. Der Kanalbau erfolgt teils in offener, teils in geschlossener Bauweise. Die Arbeiten werden sowohl im Straßenbereich, als auch außerhalb stattfinden.
Die Baumaßnahmen sollen am 01.10.2019 beginnen und bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Die Fertigstellung der Planung muss unter Berücksichtigung der erforderlichen Bauvergaben entsprechend gewährleistet und möglichst optimiert werden. Gegenwärtig ist vorgesehen, dass die Fertigstellung der Planung bis zum 01.02.2019 erfolgt ist.
Es wurden durch den AG bereits Leistungen aus verschiedenen Leistungsphasen erbracht. Diese sind in die fortlaufende Planung mit einzubeziehen.
Die mit dieser Ausschreibung zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) setzen sich aus den unten näher bezeichneten Teilen der Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI 2013 sowie sonstigen Projektsteuerungsmaßnahmen zusammen. Konkret handelt es sich insoweit um:
1. aus LPH 2 folgende Besonderen Leistungen:
— Bewerten der vorhandenen Planungsunterlagen des AGs auf mögliche und/oder erforderliche Optimierungsmöglichkeiten
— Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 7 Terminen
2. aus LPH 3 die Grundleistungen aus Buchstaben:
f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
i) Bauzeiten- und Kostenplan
3. aus LPH 4 alle Grund- und Besonderen Leistungen
4. aus LPH 5 alle Grundleistungen sowie folgende Besonderen Leistungen:
— Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
— Koordination des Gesamtprojekts
— Fortschreiben des Bauablaufplans
Für die Grundleistungen ist eine Reduzierung des vollen Prozentsatzes unter Berücksichtigung der vom AG bereits erstellten Planungsunterlagen anzubieten.
5. aus LPH 6 alle Grund- und Besonderen Leistungen
6. aus LPH 7 alle Grund- und Besonderen Leistungen
7. aus LPH 8 alle Grundleistungen
sowie bezüglich der Örtlichen Bauüberwachung:
— Plausibilitätsprüfung der Absteckungen
— Einweisung und Koordination der am Bau Beteiligten (AN/Verkehrssicherer/Materialbeistellung AG/ SIGEKO/Behörden/Dritte)
— Koordination und Teilnahme an Baubesprechungen einschließlich Dokumentation
— Überwachung der Einhaltung von Auflagen aus Genehmigungen, Bescheiden, etc.
— Überwachung der Ausführung der Bauleistung und Prüfung auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen (LV, Statik, Pläne, Gutachten, etc.) des Auftraggebers
— Überwachung der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
— Prüfung, Kontrolle und Dokumentation von bauseitigen Überwachungssystemen (z.B. CoJack, Jackcontrol, Vibrationsmessungen)
— Veranlassen und Überwachen von Kontrollprüfungen im Rahmen der Eigen- u. Fremdüberwachung (z.B. Verdichtungsnachweise, Dichtheitsprüfungen etc.)
— Dokumentation des Bauablauf
— Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
— Prüfen und Bewerten von Nachträgen
— Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen einschl. Nachverfolgung der Mängelbeseitigung.