Die DGUV Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift) ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese sieht vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD - ist aufgrund der DGUV gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Prüfung in den regelmäßigen vorgeschriebenen Abständen durchzuführen.
Dabei ist zu prüfen, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden.
Die Beschaffung der Leistung erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer.
Aus dem Rahmenvertrag sind abrufberechtigt:
- Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit den Lokationen in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg und Schwäbisch Gmünd
- Das Landeszentrum für Datenverarbeitung als Unterbehörde zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit den Lokationen in Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg
o Mit Druck- und Versandzentrum
o Mit ScanZentrum
o Mit Rechenzentren und Serverräumen
- Die Landesoberkasse (LOK) als Unterbehörde zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe
- Die Abteilung Bundesbau als Unterbehörde zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe
- Die Abteilung EU-Finanzkontrolle als Unterbehörde zur Oberfinanzdirektion Karlsruhe
- Die Finanzämter des Landes Baden-Württemberg
Geschätzte Anzahl an zu prüfenden Geräten insgesamt: 175.200 Stück