Bekanntmachung der Zuschläge bezüglich der Lieferung von 2 Gerätewagen Atem- und Strahlenschutz:
— Los 1: Fahrgestell mit feuerwehrtechnischem Aufbau,
— Los 2: feuerwehrtechnische Beladung.
Angebot für 2 Gerätewagen Atem- und Strahlenschutz entsprechend folgender Normen, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 und DIN 14555-21, VDI Richtlinie 2700 - 12 Ladungssicherung
In der jeweils aktuellen Fassung.
Lieferung der Fahrgestelle mit den geforderten feuerwehrtechnischen Aufbauten, der Auftragnehmer fungiert gleichzeitig als Generalunternehmer (GU).
Die Einsatzmittel aus Los 2 sind durch den GU beim Auftragnehmer von Los 2 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Der Auftragnehmer von Los 2 hat diese innerhalb der in diesem Leistungsverzeichnis (LV) vorgegebenen Fristen auf Anforderung des GU an diesen anzuliefern. Unmittelbar nach der Anlieferung der Einsatzmittel von Los 2, hat der GU zu prüfen, ob die Einsatzmittel den in diesem LV vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Anschließend erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel aus Los 2 an den GU, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses LV an den Auftraggeber übergeben wurde.
Grundlage der Ausschreibung und des Vertrages ist ausschließlich das deutsche Recht (BGB).
Ausschließlich die AGB des Auftraggebers, der Stadt Bochum, gelten. Die AGB des Auftragsnehmers werden nicht akzeptiert. Beide oben genannten Kriterien werden durch Abgabe eines Angebotes akzeptiert.
Angebot für 2 Gerätewagen Atem- und Strahlenschutz entsprechend folgender Normen, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502 und DIN 14555-21, VDI Richtlinie 2700 - 12 Ladungssicherung
In der jeweils aktuellen Fassung.
Lieferung der Fahrgestelle mit den geforderten feuerwehrtechnischen Aufbauten, der Auftragnehmer fungiert gleichzeitig als Generalunternehmer (GU).
Die Einsatzmittel aus Los 2 sind durch den GU beim Auftragnehmer von Los 2 unter Wahrung der vorgegebenen Fristen anzufordern. Der Auftragnehmer von Los 2 hat diese innerhalb der in diesem Leistungsverzeichnis (LV) vorgegebenen Fristen auf Anforderung des GU an diesen anzuliefern. Unmittelbar nach der Anlieferung der Einsatzmittel von Los 2, hat der GU zu prüfen, ob die Einsatzmittel den in diesem LV vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Anschließend erfolgt der Gefahrenübergang für die Einsatzmittel aus Los 2 an den GU, bis dass Fahrzeug mängelfrei gemäß den Anforderungen dieses LV an den Auftraggeber übergeben wurde.
Grundlage der Ausschreibung und des Vertrages ist ausschließlich das deutsche Recht (BGB).
Ausschließlich die AGB des Auftraggebers, der Stadt Bochum, gelten. Die AGB des Auftragsnehmers werden nicht akzeptiert. Beide oben genannten Kriterien werden durch Abgabe eines Angebotes akzeptiert.