Präzisionsnivellement - Messung von Höhenunterschieden
Liniennivellement von 11 Teilnetzen (ca. 950 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 76 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 100km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 36 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 118 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 83 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 72 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 105 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 200 km Gesamtumfang, davon 44 km optional) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 33 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 110 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen
Liniennivellement von einem Teilnetz (ca. 41 km Gesamtumfang) als Präzisionsnivellement inklusive Erkundung, ggf. Ersatzvermarkung und Dokumentation. Zur Gewährleistung der Qualitätsanforderungen sind die besonderen Bestimmungen zur Durchführung der Nivellementsmessungen (Durchführungsbestimmungen in Anlage 1) nachweislich zu erfüllen