5.1.1. Schaumstoffmatratzen
Es sei darauf hingewiesen, dass die Matratzen einer häufigeren Nutzung als gewöhnlich ausgesetzt sind, da die Inhaftierten das Bett häufig als Sitzmöbel nutzen.
Matratzen-Rohlinge aus Polyether (einteilige Schaumstoffvollplatte), nach DIN 13014 (oder gleichwertige Norm (die Gleichwertigkeit ist darzulegen)), ohne qualitätsbeeinflussende Füllstoffe (bspw. Kreide), ohne Schutzbezug, Raumgewicht mindestens 40 kg/m
5.1.1.1)
Matratze 2 000 x 800 x 70 mm Polyurethan (Standardmaß)
ca. 2 300 Stck. im Jahr
5.1.1.2)
Matratzen mit abweichenden Maßen *) Vom Anbieter auszufüllen
Die obige Matratze (5.1.1.1) gilt als das im Vollzug verwendete Standardmaß. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei der Arbeit mit Menschen, insb. im Justizvollzug aber immer wieder flexibel auf die Individuellen Bedürfnisse einzelner Inhaftierter eingegangen werden muss (Medizinische Belange, variierende Größen, bauliche Gegebenheiten, etc.).
Insoweit ist es erforderlich, dass eine unkomplizierte Lieferung von Matratzen abweichender Maße durch den Anbieter gewährleistet wird.
Es wird insoweit ein Circa-Bedarf von 380 Matratzen jährlich in abweichenden Maßen geschätzt.
In der Folge sollen einige gängige Größen genannt werden. Der Anbieter hat hier seine dazugehörigen Netto-Einzelpreise in die dafür vorgesehene Tabelle einzutragen (siehe weiter unten). Aus diesen Einzelpreisen wird sodann ein Durchschnittspreis gebildet, der unter „7. Preisverzeichnis, fiktive Jahresmengen“ mit dem fiktiven Jahresbedarf von 380 Stck. zu multiplizieren ist, um eine Vergleichbarkeit des Gesamtpreises zu gewährleisten.
Beispielmaße Einzel-/Nettopreis:
2 400 x 2 000 x 30 EUR,
2 000 x 800 x 140 EUR,
2 100 x 800 x 80 EUR,
2 200 x 800 x 70 EUR,
Summe EUR,
Durchschnittseinzelpreis (Summe: 4) EUR.
5.1.2. Kopfkeile
5.1.2.1)
Ebenfalls aus Polyether, ohne Schutzbezug, ohne Aussparungen, Raumgewicht ca. 25 kg/m
Abmessungen: 800 x 360 x 120/10 mm.
Ca. 2 200 Stck. im Jahr.