Das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) ist als Landesoberbehörde integrativer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, Spätaussiedler*innen und unerlaubt eingereisten Ausländer*innen sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen.
Es handelt sich hierbei um das Buchen von Flügen für Personen, die aus Deutschland in ihr Herkunftsland oder auch ein anderes Land zurückgeführt werden. Hierbei kann es sich um freiwillige Ausreisen als auch um Ausreisen, die im Zwangswege durchgeführt werden, handeln. Dazu ist es notwendig, möglichst immer Direktflüge zu buchen, wenn dies nicht möglich ist, sind die besten Routen aussuchen. Zudem ist in der Woche (Montag bis Freitag) die Erreichbarkeit von 8 bis 16.00 Uhr durchgehend zu gewährleisten. Eine schnelle Bestätigung des gebuchten Fluges ist erforderlich.