Die SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier und die mit ihr verbundene SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH haben die Absicht, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Einzelverträgen im Wege der Entgeltumwandlung das Leasing von Fahrrädern nach § 63a StVZO anzubieten. Grundlage hierfür sind der TV-Fahrradleasing auf der einen und § 6 Abs. 8 BezTV-N RP auf der anderen Seite.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Dienstleistungsrahmenvertrag mit einem Anbieter von Fahrradleasingmodellen, der sämtliche Leistungen umfasst, die im Zusammenhang mit einem Fahrradleasing stehen.
Die SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier und die mit ihr verbundene SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH haben die Absicht, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Einzelverträgen im Wege der Entgeltumwandlung das Leasing von Fahrrädern nach § 63a StVZO anzubieten. Grundlage hierfür sind der TV-Fahrradleasing auf der einen und § 6 Abs. 8 BezTV-N RP auf der anderen Seite.
Von ca. 830 Beschäftigten in beiden Unternehmen findet auf rund 610 Mitarbeiter/innen der TV Fahrradleasing und auf etwa 220 Mitarbeiter/innen § 6 Abs. 8 BezTV-N RP Anwendung. Insgesamt rund 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ihr grundsätzliches Interesse an einer Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern bekundet, wobei damit keine Mindestabnahmemenge verbunden ist. Eine Mindestabnahmemenge wird ausdrücklich nicht vereinbart.