Der Vertrag betrifft die Gewährung von Rabatten nach § 130a Abs. 8 SGB V für das Arzneimittel „Takhzyro“ zur Versorgung von Versicherten mit dem Wirkstoff Lanadelumab (ATC B06AC05). Der Vertragszeitraum beginnt am 1.5.2019 in Kraft und endet am 30.4.2021.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss eines Rabattvertrages gemäß § 130a Absatz 8 SGB V über den im Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff. Es handelte sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG bzw. der §§ 97 ff GWB. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet.