Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) betreibt u. a. in 23795 Bad Segeberg, Segeberger Str. 106a eine Landesunterkunft (LUK). Die LUK soll im Regelfall bis zu 600 Bewohner beherbergen. Optional kann die LUK bei Kapazitätsengpässen für kurze Zeiträume mit bis zu 1200 Personen belegt werden. Das LaZuF wird als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner vor Ort mit Mitarbeitern vertreten sein.
Die Bewohner sollen von einem Betreuungsverband/einem Unternehmen beraten und betreut werden. Ihre Verpflegung wird über ein Catering sichergestellt. Ein Wachdienst ist rund um die Uhr vor Ort.
Eingerichtet ist ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Bereits eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist.
Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des LaZuF als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnern mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnern ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden. Bei der Gestaltung der Unterbringung, Beratung und Betreuung ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und anderen vulnerablen Personengruppen zu berücksichtigen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen.
Aufgaben/Tätigkeiten:
a) Leitung,
b) Hausbetreuung,
c) Sozialberatung/ Konfliktmanagement/Streetworking innerhalb der Liegenschaft,
d) Kinderbetreuung,
e) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
f) qualifiziertes, altersunabhängiges Freizeitangebot/ Koordination und Anleitung gemeinnützig tätiger Bewohner nach § 5 AsylblG/ Ehrenamtskoordination,
g) Perspektivberatung,
h) Freizeitbeschäftigung Minderjähriger,
i) Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen,
j) Einrichtung und Betrieb einer Kleiderkammer (Ausgabe von Spendenkleidung, in Einzelfällen Neubeschaffung in Absprache mit dem LaZuF (aus dem jährlichen Sachkostenbudget (ohne Stundenansatz; zu leisten durch a-f, ggf. Ehrenamtler).