4446 - Blitzschutzanlage
Blitzschutz für das Bestand Gebäude Nord und Süd. Die Gebäude erhalten jeweils eine Blitzschutzanlage Blitzschutzklasse III. Die Ausführung der Ableitung ist aus Denkmalschutzgründen in Kupfer auszuführen. Die Befestigung ist auf schwarzen Schieferdachschindeln durchzuführen. Um beide Gebäude wird ein Ringerder verlegt und einmalig ins Haus eingeführt. Ergänzend ist die Vergabe von 'Instandhaltungsleistungen' Gegenstand des Verfahrens.