Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Produkte/Artikel des Herstellers Arista gemäß der vom Auftragnehmer monatlich zur Verfügung zu stellenden Arista Networks Price List mit dem Global List Price in EUR.
Hardware, Software (Lizenzen/Subscriptions) sowie A-Care zählen zum Vertragsgegenstand. Bzgl. Hardwareprodukten ist aussschließlich Neuware zu liefern. Die Lieferung von lediglich vergleichbarer oder Refurbished-Hardware ist nicht gestattet/nicht Gegenstand. Betriebsleistungen sowie Consulting-Services von Arista sind ebenfalls nicht Vertragsgegenstand.
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung über
die Lieferung von Netzwerkequipment des Herstellers Arista im Auftrag folgender
Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus:
- Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
- Südwestrundfunk (SWR)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
- Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Bezugsberechtigte dieser Rahmenvereinbarung sind die vorgenannten
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer
Grundlaufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr
abzuschließen, über die die benannten Bezugsberechtigten berechtigt sind, über
Einzelabrufe ihren Bedarf zu decken.