Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein und während der Schulzeiten von 7 bis 19 Uhr eingehalten werden. Es handelt sich um 7 Schulen und 43 Asylunterkünfte des Landkreises Augsburg.
Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein und während der Schulzeiten von 7 bis 19 Uhr eingehalten werden. Es handelt sich um 4 Schulen des Landkreises Augsburg.
Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein und während der Schulzeiten von 7 bis 19 Uhr eingehalten werden. Es handelt sich um 3 Schulen des Landkreises Augsburg.
Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein. Es handelt sich um 14 Asylunterkünfte des Landkreises Augsburg.
Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein. Es handelt sich um 16 Asylunterkünfte des Landkreises Augsburg.
Die Winterdienstperiode umfasst den 01.11. bis einschließlich 31.03. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte muss bis 7 Uhr erfolgt sein. Es handelt sich um 13 Asylunterkünfte des Landkreises Augsburg.