Rahmenvertrag Abschleppen und Sicherstellen von Fahrzeugen gem. § 20 Abs. 4 KrWG
Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um die Angabe der geschätzten Gesamtmenge. Die Schätzmenge des Leistungsumfangs stellt zugleich die Höchstmenge dar (siehe Regelung besondere Vertragsbedingungen). Ausführungszeitraum 01.11.2023 bis 31.10.2023 -Abschleppen von mehrspurigen Fahrzeugen und Anhänger bis 3,49 t zGG: 300 Stück -Abschleppen von mehrspurigen Fahrzeugen und Anhänger über 3,5 t zGG: 15 Stück -Abschleppen einspuriger Fahrzeuge: 2 Stück -Öffnen der Fahrzeuge und Anhänger: 165 Stück -Transport zum Entsorger (Fahrzeuge und Anhänger bis 3,49 t zGG): 240 Stück -Transport zum Entsorger (Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t zGG): 5 Stück -Transport zum Entsorger (einspurige Fahrzeuge): 2 Stück -Kontrolle von 1.500 Belege "rote Punkte": 12 Monate -Herausgabe der Fahrzeuge: 70 Stück -Bereitstellung eines Verwahrplatzes mit einer Mindestgröße von 800 m²: 12 Monate (monatlicher Festpreis) Ausführungszeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2025 -Abschleppen von mehrspurigen Fahrzeugen und Anhänger bis 3,49 t zGG: 134 Stück -Abschleppen von mehrspurigen Fahrzeugen und Anhänger über 3,5 t zGG: 4 Stück -Abschleppen einspuriger Fahrzeuge: 1 Stück -Öffnen der Fahrzeuge und Anhänger: 75 Stück -Transport zum Entsorger (Fahrzeuge und Anhänger bis 3,49 t zGG): 91 Stück -Transport zum Entsorger (Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 t zGG): 2 Stück -Transport zum Entsorger (einspurige Fahrzeuge): 1 Stück -Kontrolle von 1.000 Belege "rote Punkte": 12 Monate -Herausgabe der Fahrzeuge: 45 Stück -Bereitstellung eines Verwahrplatzes mit einer Mindestgröße von 800 m²: 12 Monate (monatlicher Festpreis)