Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim, der Landkreis Calw und Landkreis Karlsruhe vergeben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB und VgV im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Karlsruhe (Los 1):
Linie 715, Linie 717 und zugehörige Schülerlinie 917.
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Calw (Los 2):
Linie 712, Linie 716, Linie 718 und zugehörige Schülerlinie 916.
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Karlsruhe vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2022 und endet zum Fahrplanwechsel am 14.12.2030. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
— Linie 715 Pforzheim – Birkenfeld – Neuenbürg Wilhelmshöhe – Schwann – Conweiler – Pfinzweiler – Feldrennach – Ittersbach,
— Linie 717 Pforzheim – Birkenfeld – Neuenbürg Wilhelmshöhe – Schwann – Conweiler – Langenalb – Ittersbach,
— zugehörige Schülerlinie 917.
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,691 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
Mit Betriebsbeginn sind mindestens 2 saubere Busse gem. der Definition von „sauberen schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Calw vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Neuenbürg/Straubenhardt/Dobel. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 11.12.2022 und endet zum Fahrplanwechsel am 14.12.2030. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
Linie 712 Pforzheim - Birkenfeld,
Linie 716 Pforzheim - Birkenfeld - Gräfenhausen - Arnbach - Neuenbürg Wilhelmshöhe - Schwann - Dennach - Dobel - Neusatz - Rotensol - Bad Herrenalb,
Linie 718 Pforzheim - Birkenfeld - Gräfenhausen - Arnbach - Ottenhausen - Feldrennach - Conweiler, zugehörige Schülerlinie 916.
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,678 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
In Los 2 sind mit Betriebsbeginn mindestens 2 saubere Busse gem. der Definition von „sauberen schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen. In Los 2 sind zusätzlich auf allen Fahrten der Linie 712, außer den mit „GB = Gelenkbus“ gekennzeichneten Fahrten, ab Dammfeld Lebenshilfe 14.50 bzw. 15.45 Uhr spätestens ab dem 01.01.2024 ausschließlich emissionsfreie Busse gem. der Definition von „emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen“ nach § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG einzusetzen.
Der oder die emissionsfreien Busse auf der Linie 712 müssen zusätzlich zu den mindestens 2 ab Betriebsbeginn einzusetzenden sauberen Bussen in Los 2 eingesetzt werden. Sie sind nicht auf die genannte Mindestanzahl von 2 sauberen Bussen im Los 2 anrechenbar.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.