Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1S. 1 Nr. 1, 2, 3 und 5 SGB III) Zahlreiche erwerbsfähige Menschen, die durch den Auftraggeber beraten werden, verfügen grundsätzlich über die notwendigen individuellen Voraussetzungen für eine berufliche Integration. Allerdings ist eine Integration in eine versicherungspflichtigen Beschäftigung bislang nicht gelungen. Bisherige Leistungen zur Eingliederung haben ihre Beschäftigungsfähigkeit erweitert, ohne dass diese für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme bereits ausreichend waren. Um diese Menschen zeitnah in eine versicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln zu können, bedarf es einer Maßnahme, die ihnen eine individuelle und passgenaue Unterstützung bei ihren Bemühungen zur Umsetzung einer realistischen beruflichen Perspektive und damit einer berufliche Integration bietet.
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Personen, die in der Regel seit mindestens 6 Monaten Leistungen nach dem SGB II vom Auftraggeber erhalten und bei denen die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle grundsätzlich möglich erscheint. Dazu gehören sowohl Menschen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationsniveaus als auch unterschiedlicher Berufserfahrung. Besonders charakteristisch für Menschen mit Migrationshintergrund sind ihre unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen in der Anwendung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Hauptziel der Maßnahme ist die nachhaltige Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit, Ausbildung oder eine abschlussorientierte berufliche Weiterbildung. Sollte eine Integration im Rahmen der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden noch nicht erreichbar sein, besteht das Ziel in einer signifanten Verbesserung oder (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. Das bedeutet bezogen auf die Teilnehmenden und in Abhängigkeit von ihren individuellen Bedarfen im Einzelnen:
— Erfassung von Stärken und Ressourcen sowie Entwicklungsbedarfen,
— Erarbeitung einer realistischen beruflichen Perspektive und Integrationsstrategie,
— Motivierung zur aktiven Umsetzung der entwickelten Integrationsstrategien,
— Förderung der personalen Ressourcen und Erweiterung der berufsspezifischen Kompetenzen,
— Unterstützung bei der Anwendung mindestens grundlegender berufsbezogener Deutschkenntnisse,
— Erwerb oder Ausbau von Bewerbungskompetenzen,
— Erprobung in der betrieblichen Praxis,
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder
— Unterstützung bei der Überleitung in eine abschlussorientierte Weiterbildung.
Das Angebot richtet sich an erwerbsfähige Personen, die in der Regel seit mindestens 6 Monaten Leistungen nach dem SGB II vom Auftraggeber erhalten und bei denen die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle grundsätzlich möglich erscheint. Dazu gehören sowohl Menschen mit verschiedenen beruflichen Qualifikationsniveaus als auch unterschiedlicher Berufserfahrung. Besonders charakteristisch für Menschen mit Migrationshintergrund sind ihre unterschiedlich ausgeprägten Kompetenzen in der Anwendung berufsbezogener Kenntnisse der deutschen Sprache. Das Hauptziel der Maßnahme ist die nachhaltige Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit, Ausbildung oder eine abschlussorientierteberufliche Weiterbildung. Sollte eine Integration im Rahmen der individuellen Zuweisungsdauer der Teilnehmenden noch nicht erreichbar sein, besteht das Ziel in einer signifanten Verbesserung oder(Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden. Das bedeutet bezogen auf die Teilnehmenden und in Abhängigkeit von ihren individuellen Bedarfen im Einzelnen:/Erfassung von Stärken und Ressourcen sowie Entwicklungsbedarfen/Erarbeitung einer realistischen beruflichen Perspektive und Integrationsstrategie/Motivierung zur aktiven Umsetzung der entwickelten Integrationsstrategien/Förderung der personalen Ressourcen und Erweiterung der berufsspezifischen Kompetenzen/Unterstützung bei der Anwendung mindestens grundlegender berufsbezogener Deutschkenntnisse/Erwerb oder Ausbau von Bewerbungskompetenzen/Erprobung in der betrieblichen Praxis/Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder/Unterstützung bei der Überleitung in eine abschlussorientierte Weiterbildung.