Die Oskar-Sembach-Realschule in Lauf soll generalsaniert werden. Hierfür wurden 3 Bauabschnitte gebildet, wobei der erste BA bereits realisiert + abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um die Sanierung der Turnhalle. Der BA 2 besteht aus der Generalsanierung des Hauptgebäudes. Dieser Bauabschnitt wurde wiederum in 2 Unterbauabschnitte (BA 2a und BA 2b) untergliedert. In dem sich nicht in der Generalsanierung befindlichen Teilbereich herrscht Schulbetrieb. Derzeit wird der BA 2a saniert, die voraussichtliche Fertigstellung ist am 31.8.2018. Der BA 2b hat noch nicht mit der Ausführung begonnen. Beauftragt werden sollen nun die Grundleistungen der Lph. 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude + Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2013 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, soweit diese noch nicht erbracht sind. Ferner als besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln, die Bestandsaufnahme sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Die Oskar-Sembach-Realschule in Lauf, welche 1956 erbaut worden ist und im Jahr 1981 erweitert worden ist, soll generalsaniert werden. Hierfür wurden 3 Bauabschnitte gebildet, wobei der erste Bauabschnitt bereits realisiert und abgeschlossen ist. Hierbei handelt es sich um die Sanierung der Turnhalle. Der Bauabschnitt 2 besteht aus der Generalsanierung des Hauptgebäudes. Dieser Bauabschnitt wurde wiederum in 2 Unterbauabschnitte (BA 2a und BA 2b) untergliedert. In dem sich nicht in der Generalsanierung befindlichen Teilbereich herrscht Schulbetrieb. Derzeit wird der BA 2a saniert, die voraussichtliche Fertigstellung ist am 31.8.2018. Der BA 2b hat noch nicht mit der Ausführung begonnen. Die Gesamtbaukosten für den BA 2 betragen etwa 14 Mio. EUR brutto.
Bei dem BA 3 handelt es sich um den Neubau der Ganztagsbetreuung und Verwaltung. Auch dieser Bauabschnitt wurde noch nicht begonnen und hat Baukosten in Höhe von etwa 1,8 Mio. EUR. Die anrechenbaren Kosten betragen für den BA 2 7 334 430,19 EUR und für den BA 3 1 177 770,71 EUR.
Ursprünglich war vorgesehen, dass auch der BA 3 generalsaniert werden sollte. Im Laufe der Planung ergab sich jedoch dann die Entscheidung, den BA 3 abzureißen und ein Ersatzneubau gleichen Ausmaß ist hierfür zu errichten. Es handelt sich hierbei um einen Anbau ohne eigenes Treppenhaus. Eine getrennte Förderung beider Bauabschnitte findet statt.
Für beide Bauabschnitte sind die Leistungsphasen 1-4 bereits fertiggestellt. Auch die Leistungen der Lph. 5-9 wurden bereits teilweise erbracht. Der bisherige Auftragnehmer wird die Leistungen nicht mehr erbringen. Ein neuer Architekt für die Restleistungen wird benötigt.
Beauftragt werden sollen nun die Grundleistungen der Lph. 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2013 i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1, soweit diese noch nicht erbracht sind. Ferner als besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln, die Bestandsaufnahme sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Der BA 3 sowie der BA 2b (Südtrakt) sollen gemeinsam abgewickelt werden.
Der Planerstand beim Architekten ist beim BA 2: Lph. 5 zu 50 % erbracht, Lph. 6 und 7 zu 80 % und Lph. 8 zu 50 %.
Beim BA 3 wurden bereits folgende Leistungen erbracht: Lph. 5 zu 18 %, Lph. 6+7 zu 30 % und Lph. 8 zu 0 %.
Der BA 2b sowie der BA 3 sind ab der Lph. 5 (jeweils Rest) zu planen und auszuführen. Des Weiteren notwendig: Überarbeitung der Ausführungsplanung BA 2, da die vorhandene Ausführungsplanung nicht ausreichend ist. Die Pläne sind nicht maßstäblich - Klassengrößen/-flächen weichen zwischen 3 – 4 m
BA 2a ist dann bereits fertiggestellt und es muss eine Bestandplanung Architekt ausgeführt werden.