Stilllegung und Oberflächenabdichtung der Deponie Nauroth: Fremdprüfung Geotechnik und Kunststofftechnik beim Bau der Oberflächenabdichtung
Die fremdprüfende Stelle muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau sowie gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) als Prüflaboratorium akkreditiert sein. Die Anforderungen nach BQS 9.1 sind einzuhalten. Für alle mineralischen Bauteile gelten die Anforderungen der jeweils relevanten BQS in der aktuellen Fassung der LAGA Ad-hoc-AG "Deponietechnik". Ebenso ist die GDA-Empfehlung E 51 in der aktuellen Fassung (3. Auflage 1993, S. 289, Überarbeitung 12/2016) zu berücksichtigen. Die geforderte Mindeststärke der verwendeten Materialien darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dies ist flächendeckend von der FP zu überprüfen.
Die fremdprüfende Stelle muss gemäß DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau sowie gemäß DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08, 2. Berichtigung 2007-05 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) als Prüflaboratorium akkreditiert sein. Die Anforderungen der BAM-Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle für Kunststoffkomponenten im Deponiebau sind einzuhalten. Für alle Geokunststoffe, Rohre und Schächte gelten die Vorgaben der BAM-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung. Die geforderte Mindeststärke der verwendeten Materialien darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dies ist flächendeckend von der FP zu überprüfen.