Die Arbeitsgruppe zur barrierefreien Kommunikation der Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Ressorts beim Ausbau und der Optimierung ihrer Angebote in Gebärdensprache und besonders leicht verständlicher Sprache zu unterstützen und Synergieeffekte herbei zu führen.
Zur Erreichung dieses Ziels sollen daher u.a. Rahmenverträge abgeschlossen werden, in die alle Ressorts einschließlich der ihnen nachgeordneten Bereiche sowie die Beauftragten der Staatsregierung einbezogen sind. Vorgesehen ist ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann.
Die Vorhabensbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer durchzuführenden Leistungen umfassen
a) die Übersetzung von Texten (hierunter fallen z.B. auch Infobroschüren, Flyer, Texte von Videos) und Formularen in besonders leicht verständliche Sprache und deren Bebilderung, ihre Überprüfung durch Menschen mit Lernschwierigkeiten sowie die Qualitätssicherung von Websites und Print-Materialien, die aus der Übersetzung hervorgehen;
b) die Erläuterung im Sinne von Art. 13 BayBGG in der Fassung ab 01.01.2023 (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-388/) insbesondere von Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken in besonders leicht verständlicher Sprache;
c) die fachliche Beratung und Begleitung bei einer Strukturierung des Bereichs für besonders leicht verständliche Sprache einer Website, ggf. mit einer eigenen Navigation sowie die fachliche Beratung und Begleitung bei Anpassungen des Webdesigns insoweit, dass es eine standardisierte, zielgruppengerechte Darstellung für die übersetzten Texte abbilden kann (nicht gemeint ist die Programmierung des Webdesigns).