In einem offenen Verfahren nach § 15 VgV i.V.m. § 21 VgV wird eine Rahmenvereinbarung über elektronische Zustellungsaufträge ausgeschrieben.
Vergabe der laufenden postalischen Übermittlung von Schriftstücken, die unabhängig von Gewicht und Größe nach den Bestimmungen der Prozessordnungen, des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und des Verwaltungszustellungsgesetzes durch das Regierungspräsidium Karlsruhe förmlich per Zustellungsauftrag im Bundesgebiet zugestellt werden müssen.
elektronische Erfassung der Zustelldaten und Rücklieferung der Zustellungsurkunden an den AG.