Teleradiologische Versorgung des Klinikverbundes ANregiomed
Der Klinikverbund ANregiomed beabsichtigt einen Teil seiner radiologischen Leistungen an seinen Klinikstandorten Ansbach, Dinkelsbühl sowie Rothenburg ob der Tauber mittels teleradiologischer Befundung erbringen zu lassen. Dazu soll in einem offenem Vergabeverfahren ein externer Anbieter für Teleradiologie gefunden werden. Der kommunale Klinikverbund ANregiomed (im Folgenden "ANregiomed" genannt) ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Ansbach und der Stadt Ansbach. Zu diesem Verbund gehören das Klinikum Ansbach (im Folgenden "AN" genannt) als Schwerpunktversorger, die beiden Grund- und Regelversorgerkliniken Dinkelsbühl (im Folgenden "DKB" genannt) und Rothenburg ob der Tauber (im Folgenden "ROT" genannt) sowie die Praxisklinik Feuchtwangen. Des Weiteren gehören die MVZs in Ansbach, Dinkelsbühl, Rothenburg ob der Tauber und Feuchtwangen sowie das Tochterunternehmen zur Sterilgutversorgung ANregiomed-Instruclean-Services GmbH (im Folgenden "ANIS" genannt) zum Unternehmen. Insgesamt sind rund 2.145 Mitarbeitende bei ANregiomed tätig, um jährlich rund 40.000 akutstationäre Patienten zu versorgen. Hinzu kommen mehrere tausend ambulante Patienten. Für die Behandlung akutstationärer Patienten stehen in der Klinik Dinkelsbühl sowie in der Klinik Rothenburg insgesamt 655 Planbetten zur Verfügung (AN 360, DKB 130, ROT 165). Ziel der Ausschreibung ist es, dass ab 01. Juni 2023 die teleradiologische Befundung vor allem im Bereich der CT-Diagnostik ein externer Anbieter für ANregiomed weiterführt. ANregiomed bleibt weiter der Betreiber der Medizingeräte. Aktuell liegt eine Genehmigung des Teleradiologischen Betriebs bis zum 30.11.2027 vor (siehe Anlage im Dokument Dienstleistungsvertrag). Bei einem Wechsel des externen Anbieters für die teleradiologische Versorgung zum 01. Juni 2023 müssen die sich ergebenen Änderungen (Teleradiologiekonzept, Teleradiologen, Bildwiedergabesystem, Teleradiolgiestrecke) rechtzeitig genehmigt werden. Der Teleradiologe des Anbieters übernimmt während der teleradiologischen Leistungserbring die Gesamtverantwortung für die Anwendung der Röntgenstrahlung am Menschen gemäß § 123 StrlSchV.