Unterhaltsreinigung: Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die Ausschreibung der externen Qualitätskontrolle für diese Unterhaltsreinigung erfolgt in einer gesonderten Ausschreibung. Eine gleichzeitige Beauftragung von Leistungen der Unterhaltsreinigung und der externen Qualitätskontrolle für die gleichen Objekte wird ausgeschlossen.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.1 umfasst eine Reinigung von insgesamt 5 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.10 umfasst eine Reinigung von insgesamt 8 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.11 umfasst eine Reinigung von insgesamt 7 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.12 umfasst eine Reinigung von insgesamt 19 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.2 umfasst eine Reinigung von insgesamt 17 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.3 umfasst eine Reinigung von insgesamt 17 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u. a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.4 umfasst eine Reinigung von insgesamt 17 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.5 umfasst eine Reinigung von insgesamt 3 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.6 umfasst eine Reinigung von insgesamt 13 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.7 umfasst eine Reinigung von insgesamt 4 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.8 umfasst eine Reinigung von insgesamt 12 Wirtschaftseinheiten.
Erreichung einer definierten Qualität in der Unterhaltsreinigung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Zur Erreichung dieser Qualität sind u.a. Schulungen etc. erforderlich (vgl. insbesondere Nr. 6.3 der Leistungsbeschreibung zur Unterhaltsreinigung). Diese Leistungen sind in die Preise des Leistungsverzeichnisses mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Das Los 1.9 umfasst eine Reinigung von insgesamt 14 Wirtschaftseinheiten.