Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2014, 2015 und 2016 für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Die Jahresrechnung 2014 ist bis zum 8.5.2015, die Jahresrechnung 2015 ist bis zum 6.5.2016, die Jahresrechnung 2016 ist bis zum 5.5.2017 zu prüfen und der Prüfbericht bis zu diesem Datum vorzulegen. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer auch mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2017 zu beauftragen.